Sargbestattungen 

(Ruhezeit 30 Jahre)


  1. Beisetzung im Einzelgrab 
  2. Beisetzung im Doppelgrab

 

Einzel- und Doppelgräber auf dem Friedhof im Siegbogen sind mit vorgefertigten Einfassungen versehen. Diese werden bei einer Bestattung miterworben. Dadurch entfällt für den Nutzungsberechtigten die Notwendigkeit eine eigene Einfassung zu beauftragen. 

In allen Sarggrabstätten kann im Nachhinein eine Urne zusätzlich beigesetzt werden. 

Der Grabstein wird vom Nutzungsberechtigten erworben und beim Steinmetz beauftragt. 

Es besteht die Verpflichtung zur Grabpflege. 



3. Beisetzung im Wiesengrab


Als Wiesengrab bezeichnet man die Beisetzung eines Sarges in einer Wiese, eine Gedenkplatte wird am Wegrand angebracht, diese wird durch den Nutzungsberechtigten selbstständig beauftragt und erworben.

 Wiesengräber sind pflegefrei.

 Blumenschmuck kann nur zur Beisetzung abgelegt werden.

Im Anschluss wird dieser durch die Friedhofsgärtner entfernt und die Wiese regelmäßig gemäht.

Die anschließende Grabstätte kann durch den (Ehe-) Partner vorreserviert werden.

Die Beisetzung einer zusätzlichen Urne ist ebenfalls möglich.