Urnenbestattungen
(Ruhezeit 20 Jahre)
1) klassisches Urnengrab
Urnengrabstätten können als Einzel- oder Doppelgrab angelegt werden.
Eine Grabplatte wird nach Vorgabe der Friedhofsordnung durch den Nutzungsberechtigten selbstständig beim Steinmetz beauftragt und erworben.
Grabschmuck und Kerzen am Grab sind möglich, jedoch nicht vorgeschrieben.
2) Urnenbeisetzung im gepflegten Urnengarten
Der Nutzungsberechtigte erwirbt einen Platz im Urnengarten als Einzel- oder Doppelgrab
inklusive einer Gedenkplatte.
Der Friedhofsverein gestaltet die jahreszeitliche Bepflanzung und die Pflege der Anlage während der gesamten Laufzeit.
Kleiner, individueller Grabschmuck ist möglich, jedoch nicht vorgeschrieben.
Die Beschriftung der Gedenkplatte wird vom Nutzungsberechtigten beauftragt.
3) Urnenbeisetzung im Wiesengrab
Als Wiesengrab bezeichnet man die Beisetzung einer Urne in einer Wiese, eine Gedenkplatte wird am Wegrand angebracht, diese wird durch den NB selbstständig beauftragt und erworben.
Wiesengräber sind pflegefrei.
Blumenschmuck kann nur zur Beisetzung abgelegt werden.
Im Anschluss wird dieser durch die Friedhofsgärtner entfernt und die Wiese regelmäßig gemäht.
Eine 2. Urne kann an gleicher Stelle beigesetzt werden.
4) Baumbestattung
Als Baumbestattung bezeichnet man die Beisetzung einer Urne an einem Baum auf dem Friedhofsgelände.
Es stehen mehrere Bäume zur Auswahl, die Plätze werden fortlaufend belegt, jedoch ist es möglich eine (Partner-) Urne davor beizusetzen.
Eine Plakette wird durch den Nutzungsberechtigten beauftragt und erworben.
Diese wird an der Gedenkstele am Weg angebracht.
Grabschmuck ist nur zur Beisetzung möglich. Danach wird dieser durch die Friedhofsgärtner entfernt und die Wiese gemäht. Die Baumpflege erfolgt ebenfalls durch den Friedhofsverein.
5) Familienbaum
(Erwerb zunächst für 40 Jahre, Verlängerung möglich)
Im nördlichen Bereich des Friedhofs besteht die Möglichkeit einen eigenen Baum zu erwerben.
Auf Wunsch kann sogar die Baumart selbst gewählt werden.
Rund um diese so genannten „Familienbäume“ können mehrere Urnen beigesetzt werden, natürlich ist auch der Erwerb für 1 Person oder Paare möglich.
Eine Steinstele wird direkt beim Kauf miterworben, nur die Beschriftung muss durch den Nutzungsberechtigten beauftragt werden.
Die Baum- und Rasenpflege erfolgt durch den FHV, kleiner Grabschmuck (jedoch keine offenen Kerzen) sind zur Bestattung und außerhalb der Mähzeiten möglich, jedoch nicht vorgeschrieben.